Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.

Für Kapi­tal­erträ­ge nach dem 31. Dezem­ber 2008, die dem Steu­er­ab­zug unter­lie­gen, muss der Schuld­ner der Kapi­tal­erträ­ge oder die aus­zah­len­de Stel­le dem Gläu­bi­ger auf Ver­lan­gen eine Steu­er­be­schei­ni­gung nach amt­lich vor­ge­schrie­be­nem Mus­ter aus­stel­len, die die steu­er­recht­lich erfor­der­li­chen Anga­ben ent­hält. Die­se Ver­pflich­tung besteht unab­hän­gig vom eigent­li­chen Steu­er­ab­zug. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat nun in einem umfang­rei­chen Schrei­ben Mus­ter für die Steu­er­be­schei­ni­gung ver­öf­fent­licht und Hin­wei­se zu deren Hand­ha­bung in ver­schie­de­nen Anwen­dungs­fäl­len gege­ben.