Zollfreigrenze für Kleinsendungen angehoben

Seit Dezember 2008 beträgt die Zollfreigrenze für Postsendungen 150 Euro statt bisher nur 22 Euro.

Mit Wir­kung vom 1. Dezem­ber 2008 wur­de die Höchst­gren­ze für die zoll­freie Ein­fuhr von Klein­sen­dun­gen von 22 auf 150 Euro je Sen­dung ange­ho­ben. Die neue Frei­gren­ze gilt aller­dings nur für den Zoll, bei der Ein­fuhr­um­satz­steu­er bleibt es bei der Frei­gren­ze von 22 Euro. Weil aber Ein­fuhr­ab­ga­ben von weni­ger als 5 Euro nicht erho­ben wer­den, liegt damit die Frei­gren­ze de fac­to bei 26 Euro für Arti­kel mit vol­lem Umsatz­steu­er­satz und bei 71 Euro für Arti­kel, die der ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er von 7 % unter­lie­gen.