Einigung beim Familienleistungsgesetz

Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.

Dass es im Ver­mitt­lungs­aus­schuss noch eine Eini­gung über die strit­ti­ge Finan­zie­rung des Fami­li­en­leis­tungs­ge­set­zes geben wür­de, dar­an bestand kaum ein Zwei­fel. Damit kön­nen das Kin­der­geld und der Kin­der­frei­be­trag wie vor­ge­se­hen ab dem 1. Janu­ar 2009 ange­ho­ben wer­den. Auch der maxi­ma­le Steu­er­ab­zug für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen steigt durch das Gesetz.

Zwei wei­te­re Punk­te sind im Ver­mitt­lungs­aus­schuss aller­dings auf der Stre­cke geblie­ben: Das Schul­be­darfs­pa­ket von 100 Euro pro Jahr für bedürf­ti­ge Fami­li­en wird erst ein­mal wei­ter­hin nur bis zur 10. Klas­se bezahlt statt bis zum Abitur. Auch der Vor­schlag, Zah­lun­gen des Arbeit­ge­bers für die Betreu­ung von Kin­dern bis zum 14. Lebens­jahr steu­er­frei zu stel­len, wur­de erst ein­mal ver­wor­fen. Bei­de Punk­te sol­len aber im Jahr 2009 wie­der auf die Tages­ord­nung kom­men und viel­leicht sogar bis zum Beginn des neu­en Schul­jah­res schon im Gesetz ste­hen.