Rücknahme gebrauchter Kartons

Die Rücknahme gebrauchter Umzugskartons ist keine Erlösminderung, sondern eine eigenständige Lieferung.

Wenn ein Umzugs­un­ter­neh­men für noch benutz­ba­re Umzugs­kar­tons einen Teil des Kauf­prei­ses erstat­tet, dann ist die Erstat­tung kei­ne Erlös­min­de­rung. Nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs ist die Rück­ga­be eine eigen­stän­di­ge Lie­fe­rung — mit der Fol­ge, dass die Umsatz­steu­er in vol­ler Höhe abzu­füh­ren ist und ein spä­te­rer Vor­steu­er­ab­zug nicht mög­lich ist, wenn die Rück­ga­be durch eine Pri­vat­per­son erfolgt. Für Bran­chen mit ähn­li­chen Geschäfts­mo­del­len gilt damit Ver­gleich­ba­res.