Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Selbst bei Einkünften als Arbeitnehmer kann eine Liebhaberei vorliegen, womit Werbungskosten aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Eher selten dürfte der Fall einer Liebhaberei bei nichtselbstständiger Arbeit sein. Dennoch hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch hier die Einkünfteerzielungsabsicht fehlen kann, so dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen kann. Die Überschusserzielungsabsicht ist bezogen auf ein einzelnes Dienstverhältnis zu prüfen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen. Dafür ist das zu erwartende Ruhegehalt aus dem Dienstverhältnis in die Totalüberschussprognose einzubeziehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags