Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Selbst bei Einkünften als Arbeitnehmer kann eine Liebhaberei vorliegen, womit Werbungskosten aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Eher selten dürfte der Fall einer Liebhaberei bei nichtselbstständiger Arbeit sein. Dennoch hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch hier die Einkünfteerzielungsabsicht fehlen kann, so dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen kann. Die Überschusserzielungsabsicht ist bezogen auf ein einzelnes Dienstverhältnis zu prüfen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen. Dafür ist das zu erwartende Ruhegehalt aus dem Dienstverhältnis in die Totalüberschussprognose einzubeziehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen