Nachzahlungszinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar

Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.

Nach­zah­lungs­zin­sen zur Ein­kom­men­steu­er sind auch dann nicht als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar, wenn mit dem Dif­fe­renz­be­trag vor der Steu­er­nach­zah­lung steu­er­pflich­ti­ge Zins­ein­nah­men erzielt wor­den sind. Der Bun­des­fi­nanz­hof meint, dass sich das Abzugs­ver­bot für die Ein­kom­men­steu­er auch auf die Neben­leis­tun­gen erstreckt.