Neues Gesetz im Kampf gegen Steueroasen

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, das den Geschäfts- und Kapitalverkehr mit unkooperativen Staaten unter erhöhte Nachweispflichten stellt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um fährt im Kampf gegen Steu­er­oa­sen stär­ke­re Geschüt­ze auf. Im Minis­te­ri­um bas­telt man näm­lich momen­tan an einem Gesetz, mit dem man Staa­ten, die kei­ne Amts­hil­fe in Steu­er­sa­chen nach den OECD-Stan­dards gewäh­ren wol­len, das Leben etwas schwe­rer machen kann. Das Steu­er­hin­ter­zie­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz (Gesetz zur Bekämp­fung schäd­li­cher Steu­er­prak­ti­ken und der Steu­er­hin­ter­zie­hung), wie es offi­zi­ell heißt, ermög­licht es der Finanz­ver­wal­tung, den Betriebs­aus­ga­ben- und Wer­bungs­kos­ten­ab­zug ein­zu­schrän­ken oder von der Erfül­lung deut­lich erwei­ter­ter Nach­weis­pflich­ten abhän­gig zu machen.

Betrof­fen davon sind Geschäfts­be­zie­hun­gen in die Staa­ten, die sich nicht an die OECD-Stan­dards hal­ten wol­len. Außer­dem erhält die Finanz­ver­wal­tung erwei­ter­te Prü­fungs­rech­te und neue Mög­lich­kei­ten zur Auf­klä­rung steu­er­li­cher Sach­ver­hal­te durch erwei­ter­te Mit­wir­kungs- und Auf­be­wah­rungs­pflich­ten in Bezug auf Kapi­tal­an­la­gen im Aus­land. Mit­te Febru­ar soll der Gesetz­ent­wurf von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wer­den. Mehr Details über das Gesetz erfah­ren Sie in einer der nächs­ten Aus­ga­ben.