Zweites Konjunkturpaket enthält Verbesserungen bei Steuern und Sozialleistungen

Auch das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält einige steuerliche und sozialrechtliche Komponenten.

Kei­ne zwei Mona­te ist es her, dass das ers­te Kon­junk­tur­pa­ket zusam­men­ge­bas­telt wur­de, da legt die Bun­des­re­gie­rung schon nach und prä­sen­tiert ein zwei­tes Paket. Wäh­rend das ers­te Paket aber noch rela­tiv geräusch­los ver­ab­schie­det wur­de, sorgt das zwei­te Paket zumin­dest in Tei­len für Rei­be­rei­en. Für das Gesetz ist die Zustim­mung des Bun­des­ra­tes not­wen­dig, und somit müs­sen nicht nur die Par­tei­en der Gro­ßen Koali­ti­on das Gesetz abseg­nen.

Ein zwei­ter Stol­per­stein war die kurio­se Idee, das gesam­te Gesetz — ein­schließ­lich der Ände­run­gen im Ein­kom­men­steu­er­ta­rif — erst zum 1. Juli 2009 in Kraft tre­ten zu las­sen. Der Steu­er­ta­rif gilt aber zwangs­läu­fig immer für ein vol­les Kalen­der­jahr, womit der bis­he­ri­ge Tarif wei­ter hät­te ange­wen­det wer­den müs­sen, obwohl er durch ein ver­ab­schie­de­tes Gesetz schon obso­let gewor­den ist. Im Ein­zel­nen ent­hält das neue Kon­junk­tur­pa­ket die fol­gen­den steu­er­li­chen und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Maß­nah­men:

  • Grund­frei­be­trag: Rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2009 wird der Grund­frei­be­trag (steu­er­frei­es Exis­tenz­mi­ni­mum) um 170 Euro auf 7.834 Euro ange­ho­ben. Zum 1. Janu­ar 2010 erfolgt eine zwei­te Anhe­bung um 170 Euro. Der Grund­frei­be­trag beträgt dann ab 2010 8.004 Euro.

  • Tarifeck­wer­te: Mit einer Kor­rek­tur der Steu­er­ta­bel­le soll der so genann­ten kal­ten Pro­gres­si­on abge­hol­fen wer­den, die dazu führt, dass von Lohn­er­hö­hun­gen häu­fig wenig übrig­bleibt. Dazu wer­den die Eck­wer­te in der Berech­nungs­for­mel für die Ein­kom­men­steu­er rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2009 um jeweils 400 Euro und zum 1. Janu­ar 2010 noch­mals um je 330 Euro ange­ho­ben.

  • Ein­gangs­steu­er­satz: Ab dem 1. Janu­ar 2009 wird der Ein­gangs­steu­er­satz von 15 auf 14 % abge­senkt.

  • Kin­der­bo­nus: Für jedes Kind gibt es zusätz­lich zum Kin­der­geld einen ein­ma­li­gen Kin­der­bo­nus von 100 Euro. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung: Für das Kind muss 2009 min­des­tens für einen Kalen­der­mo­nat ein Anspruch auf Kin­der­geld bestehen. Aller­dings fließt der Bonus in die Güns­ti­ger­prü­fung zwi­schen Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag ein, womit nur die Eltern wirk­lich pro­fi­tie­ren, bei denen sich die Kin­der­frei­be­trä­ge nicht auf die Ein­kom­men­steu­er aus­wir­ken. Auf ande­re ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Sozi­al­leis­tun­gen wird der Kin­der­bo­nus jedoch nicht ange­rech­net.

  • Abwrack­prä­mie: Wer sein min­des­tens neun Jah­re altes Auto zum Schrott bringt, erhält beim Kauf oder Lea­sing eines umwelt­freund­li­chen Neu­wa­gens (min­des­tens Euro-4-Norm) eine Abwrack- oder Umwelt­prä­mie von 2.500 Euro. Die Rege­lung gilt ab 14. Janu­ar 2009 bis Ende die­ses Jah­res. Bean­spru­chen kön­nen die Prä­mie alle Alt­wa­gen­be­sit­zer, die ihr altes Auto seit über einem Jahr zuge­las­sen haben. Den Antrag gibt es auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie (http://www.bmwi.de/go/umweltpraemie).

  • Reform der Kfz-Steu­er: Die Reform der Kfz-Steu­er ist zwar nicht Teil des eigent­li­chen Kon­junk­tur­pa­kets, wur­de aber qua­si im sel­ben Auf­wasch beschlos­sen und soll — wie die meis­ten Ände­run­gen des Kon­junk­tur­pa­kets auch — zum 1. Juli 2009 in Kraft tre­ten (sie­he Bei­trag rechts).

  • Bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung: Die Bei­trags­sät­ze zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den ab dem 1. Juli 2009 um 0,6 % auf 14,9 % gesenkt.

  • Bei­trag zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Nach gel­ten­dem Recht wäre der Bei­trag zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zum 1. Juli 2010 auto­ma­tisch von 2,8 auf 3,0 % gestie­gen. Der bis­he­ri­ge Bei­trags­satz von 2,8 % wird jetzt aber bis Ende 2010 fest­ge­schrie­ben.

  • Kurz­ar­beit: Für die Jah­re 2009 und 2010 über­nimmt die Bun­des­agen­tur für Arbeit­ge­ber die Hälf­te der auf Kurz­ar­beit ent­fal­len­den Sozi­al­bei­trä­ge. Nutzt ein Arbeit­neh­mer die Kurz­ar­beit zur Wei­ter­bil­dung, über­nimmt die Bun­des­agen­tur die Sozi­al­bei­trä­ge kom­plett. Zudem wird die Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld ver­ein­facht und die Vor­aus­set­zun­gen wer­den erleich­tert.

  • Hartz IV-Satz für Kin­der: Hartz IV-Emp­fän­ger erhal­ten für ihre Kin­der im Alter von 6 bis 13 Jah­ren ab dem 1. Juli 2009 35 Euro mehr pro Monat. Die­ser erhöh­te Regel­satz von 70 % ist erst ein­mal bis zum 31. Dezem­ber 2011 befris­tet. Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt hat­te übri­gens am sel­ben Tag, an dem das Kon­junk­tur­pa­ket beschlos­sen wur­de, ent­schie­den, dass die Hartz IV-Sät­ze für Kin­der unter 14 Jah­ren ver­fas­sungs­wid­rig sei­en — unter ande­rem weil der redu­zier­te Satz ohne wei­te­re Alters­stu­fen gilt. Ein Teil die­ser Kri­tik dürf­te sich mit der Ände­rung erle­digt haben. Trotz­dem muss sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt noch mit der Vor­la­ge des Bun­des­so­zi­al­ge­richts aus­ein­an­der­set­zen, weil das Urteil noch wei­te­re Kri­tik­punk­te ent­hält, die wei­ter bestehen blei­ben.

Um das Kon­junk­tur­pa­ket mög­lichst schnell in Sack und Tüten zu bekom­men, hat der Bun­des­rat das Gesetz am 20. Febru­ar 2009 in einer Son­der­sit­zung ver­ab­schie­det. Dass sich dann unter­jäh­rig der gesam­te Steu­er­ta­rif ändert, sorgt für eini­ge Beson­der­hei­ten bei der Lohn­ab­rech­nung.

Auf den Bun­des­haus­halt wirkt sich das Kon­junk­tur­pa­ket nicht beson­ders för­der­lich aus: Mit einer Net­to­kre­dit­auf­nah­me von 36,8 Mrd. Euro, die eigens in einem Nach­trags­haus­halt beschlos­sen wird, ist die Bun­des­re­gie­rung von ihrem einst gesetz­ten Ziel eines aus­ge­gli­che­nen Haus­halts wei­ter ent­fernt als je zuvor. Ange­sichts die­ser Zah­len haben sich Bund und Län­der nun end­lich dar­auf geei­nigt, eine ech­te Schul­den­brem­se in die Ver­fas­sung ein­zu­bau­en. Ab 2016 soll der Bund sei­ne Neu­ver­schul­dung auf höchs­tens 0,35 % des Brut­to­in­lands­pro­dukts beschrän­ken, die Län­der sol­len ab 2020 im Regel­fall gar kei­ne neu­en Schul­den mehr auf­neh­men. Aus­nah­men sind auch wei­ter mög­lich, wenn es der Wirt­schaft ent­spre­chend schlecht geht.