Änderung der Abwrackprämie

Neben der jüngst vereinbarten Verlängerung der Abwrackprämie sind noch zwei weitere Änderungen im Gespräch.

Mit Inkraft­tre­ten des Kon­junk­tur­pa­kets II ist auch die Aus­zah­lung der als “Umwelt­prä­mie” titu­lier­ten Abwrack­prä­mie ange­lau­fen. Das für die Bear­bei­tung der Anträ­ge und die Aus­zah­lung zustän­di­ge Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le hat jedoch auch bereits Anträ­ge abge­wie­sen. In den meis­ten Fäl­len fehl­te der Ver­schrot­tungs­nach­weis. Die Behör­de fragt aber vor einem nega­ti­ven Ent­scheid von sich aus bei den Antrag­stel­lern nach, sodass in der Regel kein neu­er Antrag gestellt wer­den muss.

Unter­des­sen zeich­nen sich zwei Ände­run­gen der Vor­schrift ab. Zum einen sol­len die Käu­fer eines Fahr­zeugs mit lan­ger Lie­fer­zeit ab dem 30. März 2009 die Mög­lich­keit erhal­ten, sich die Prä­mie schon jetzt zu reser­vie­ren. Die staat­li­che För­de­rung reicht für rund 600.000 Fahr­zeu­ge, wovon bis zum 10. März für etwa ein Drit­tel bereits ein Antrag vor­lag. Der Bun­des­rat will außer­dem eine Vor­schrift ein­füh­ren, um den Miss­brauch der Prä­mie zu ver­mei­den: Nur wenn die alte Zulas­sungs­be­schei­ni­gung deut­lich ent­wer­tet ist, soll die Prä­mie noch gewährt wer­den.