Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung

Der Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Der Wech­sel von der Ist- zur Soll­be­steue­rung bei der Umsatz­steu­er und umge­kehrt ist form­los und rück­wir­kend zuläs­sig. Aller­dings ist ein rück­wir­ken­der Wech­sel nur solan­ge mög­lich, wie der jewei­li­ge Umsatz­steu­er­jah­res­be­scheid noch nicht bestands­kräf­tig ist.