EU-Richtlinie erfordert Änderung der Verbrauchsteuergesetze
Die europaweite Einführung einer elektronischen Transportüberwachung verbrauchsteuerpflichtiger Güter führt zu entsprechenden Änderungen in den diversen Gesetzen.
Eine EU-Richtlinie führt dazu, dass die Bundesregierung die Änderung mehrerer Gesetze, die Verbrauchsteuern betreffen, beschlossen hat. Die Höhe der Steuern ist dabei nicht betroffen. Stattdessen geht es bei der Änderung um die EU-weite Einführung des EDV-gestützten Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System) für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen den EU-Ländern. Solche Waren werden in Europa in aller Regel unter Steueraussetzung befördert. Die Steuern müssen also erst dann entrichtet werden, wenn die Ware zum Verbrauch abgegeben wird.
Bisher mussten deshalb bei der Beförderung Papierdokumente mitgeführt werden, die jetzt durch das elektronische Verfahren abgelöst werden. Betroffen sind die gesetzlichen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränke sowie Energieerzeugnisse. Bei der Beförderung von Kaffee ist das neue Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Außerdem werden die Gesetze im Rahmen der Änderung in Aufbau und Diktion aneinander angeglichen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen