EU-Richtlinie erfordert Änderung der Verbrauchsteuergesetze

Die europaweite Einführung einer elektronischen Transportüberwachung verbrauchsteuerpflichtiger Güter führt zu entsprechenden Änderungen in den diversen Gesetzen.

Eine EU-Richt­li­nie führt dazu, dass die Bun­des­re­gie­rung die Ände­rung meh­re­rer Geset­ze, die Ver­brauch­steu­ern betref­fen, beschlos­sen hat. Die Höhe der Steu­ern ist dabei nicht betrof­fen. Statt­des­sen geht es bei der Ände­rung um die EU-wei­te Ein­füh­rung des EDV-gestütz­ten Ver­fah­rens EMCS (Exci­se Move­ment and Con­trol Sys­tem) für den Trans­port ver­brauch­steu­er­pflich­ti­ger Waren zwi­schen den EU-Län­dern. Sol­che Waren wer­den in Euro­pa in aller Regel unter Steu­er­aus­set­zung beför­dert. Die Steu­ern müs­sen also erst dann ent­rich­tet wer­den, wenn die Ware zum Ver­brauch abge­ge­ben wird.

Bis­her muss­ten des­halb bei der Beför­de­rung Papier­do­ku­men­te mit­ge­führt wer­den, die jetzt durch das elek­tro­ni­sche Ver­fah­ren abge­löst wer­den. Betrof­fen sind die gesetz­li­chen Rege­lun­gen für Ver­brauch­steu­ern auf Tabak­wa­ren, Alko­hol und alko­ho­li­schen Geträn­ke sowie Ener­gie­er­zeug­nis­se. Bei der Beför­de­rung von Kaf­fee ist das neue Ver­fah­ren aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht vor­ge­se­hen. Außer­dem wer­den die Geset­ze im Rah­men der Ände­rung in Auf­bau und Dik­ti­on anein­an­der ange­gli­chen.