Niedrigere Mehrwertsteuer — aber nicht in Deutschland

Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.

Die EU-Finanz­mi­nis­ter haben sich bei ihrem Tref­fen am 10. März 2009 dar­auf geei­nigt, den redu­zier­ten Steu­er­satz bei der Umsatz­steu­er auf bestimm­te Bran­chen aus­zu­deh­nen. Die Mit­glieds­staa­ten kön­nen dem­nach die redu­zier­te Mehr­wert­steu­er in der Gas­tro­no­mie, dem Fri­seur­hand­werk, auf dem Bau und in der häus­li­chen Betreu­ung erlau­ben. Finanz­mi­nis­ter Stein­brück hat aber bereits erklärt, dass Deutsch­land wegen der damit ver­bun­de­nen Steu­er­aus­fäl­le in Mil­li­ar­den­hö­he die­se Ände­rung nicht umset­zen wer­de.