Niedrigere Mehrwertsteuer — aber nicht in Deutschland
Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.
Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem Treffen am 10. März 2009 darauf geeinigt, den reduzierten Steuersatz bei der Umsatzsteuer auf bestimmte Branchen auszudehnen. Die Mitgliedsstaaten können demnach die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, dem Friseurhandwerk, auf dem Bau und in der häuslichen Betreuung erlauben. Finanzminister Steinbrück hat aber bereits erklärt, dass Deutschland wegen der damit verbundenen Steuerausfälle in Milliardenhöhe diese Änderung nicht umsetzen werde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung