Surf & Rail”-Ticket als Fahrausweis

Das “Surf & Rail”-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen.

Das “Surf & Rail”-Programm der Deut­schen Bahn AG bie­tet Ihnen als Kun­de die Mög­lich­keit, Ihren Fahr­schein über das Inter­net zu kau­fen. Sie geben die gewünsch­te Zug­ver­bin­dung direkt ins Inter­net ein und kön­nen sich anschlie­ßend Ihren Fahr­schein am hei­mi­schen PC sofort aus­dru­cken oder per E-Mail zuschi­cken las­sen und spä­ter aus­dru­cken. Die­ser selbst gedruck­te Fahr­schein erlangt mit dem Per­so­nal­aus­weis im gebuch­ten Zug Gül­tig­keit.

Gemäß der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Han­no­ver sind sol­che “Surf & Rail” Tickets als Fahr­aus­wei­se im umsatz­steu­er­recht­li­chen Sin­ne anzu­er­ken­nen. Vor­aus­set­zung ist, dass die sons­ti­gen, übli­chen Vor­aus­set­zun­gen auch gege­ben sind. Dann steht einer steu­er­li­chen Aner­ken­nung nichts mehr im Weg, so dass das “Surf & Rail” Ticket zum Vor­steu­er­ab­zug zuzu­las­sen ist.