Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung

Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung ist vor dem Finanzgericht Niedersachsen gescheitert.

Die Absen­kung der Alters­gren­ze für Kin­der in Berufs­aus­bil­dung von 27 auf 25 Jah­re ist ver­fas­sungs­ge­mäß. So hat das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt ent­schie­den und dabei kei­ne Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen. Die Klä­ge­rin hat nun aller­dings Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt, sodass das letz­te Wort in die­ser Sache noch nicht gespro­chen ist. Trotz­dem sind die Erfolgs­aus­sich­ten eher gering. Jeden­falls sieht das Finanz­ge­richt in der Absen­kung der Alters­gren­ze kei­nen Ver­stoß gegen das Rück­wir­kungs­ver­bot.