Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Nach Ansicht des Euro­päi­schen Gerichts­hofs ver­stößt das Sys­tem der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung in Deutsch­land nicht gegen euro­päi­sches Recht. Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten sind trotz ihrer Mono­pol-Stel­lung mit dem EG-Wett­be­werbs­recht ver­ein­bar. Auch die Glie­de­rung nach Bran­chen ist unschäd­lich.