Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Den Basiszinssatz, der für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem neuen Bewertungsrecht im Jahr 2009 anzuwenden ist, hatte das Bundesfinanzministerium bereits Anfang Januar bekanntgegeben und auf 3,61 % festgesetzt. Für den Fall, dass ein Erbe die Anwendung des neuen Rechts für einen Erbfall in den letzten beiden Jahren beantragt, hat das Ministerium nun auch den Basiszinssatz für diese Jahre festgelegt. Er beträgt für 2007 4,02 % und für 2008 4,58 %.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage