Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Den Basiszinssatz, der für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem neuen Bewertungsrecht im Jahr 2009 anzuwenden ist, hatte das Bundesfinanzministerium bereits Anfang Januar bekanntgegeben und auf 3,61 % festgesetzt. Für den Fall, dass ein Erbe die Anwendung des neuen Rechts für einen Erbfall in den letzten beiden Jahren beantragt, hat das Ministerium nun auch den Basiszinssatz für diese Jahre festgelegt. Er beträgt für 2007 4,02 % und für 2008 4,58 %.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung