Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Für den Fall, dass sich ein Erbe für die rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts entscheidet, hat das Bundesfinanzministerium die Bewertungsgrundlagen zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in den Jahren 2007 und 2008 bekannt gegeben.

Mit der Ände­rung des Bewer­tungs­rechts durch die Erb­schaft­steu­er­re­form sind die bis­he­ri­gen Berech­nungs­grund­la­gen für eine lebens­läng­li­che Nut­zung oder Leis­tung hin­fäl­lig gewor­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat nun die Mul­ti­pli­ka­to­ren zur Berech­nung des Kapi­tal­werts einer lebens­läng­li­chen Nut­zung oder Leis­tung nach neu­em Recht bekannt­ge­ge­ben. Neben der Tabel­le für Stich­ta­ge ab dem 1. Janu­ar 2009 wur­den mitt­ler­wei­le auch Tabel­len für die Jah­re 2007 und 2008 ver­öf­fent­licht, falls sich ein Erbe bei einem Erb­fall in einem die­ser bei­den Jah­re für die Anwen­dung des neu­en Rechts ent­schei­den soll­te.