Pendlerpauschale kommt wieder

Für die rückwirkende Gewährung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer gibt es nun auch eine gesetzliche Grundlage.

Am Ende ging alles ganz schnell: Die alte Pend­ler­pau­scha­le wird wie­der gel­ten­des Recht. Obwohl ursprüng­lich vor der Bun­des­tags­wahl nichts mehr pas­sie­ren soll­te, hat der Bun­des­rat am 3. April 2009 einem Geset­zes­be­schluss des Bun­des­ta­ges zuge­stimmt, der die zu Beginn des Jah­res 2007 ein­ge­führ­te Kür­zung der Pau­scha­le rück­gän­gig macht. Damit erhal­ten Berufs­pend­ler rück­wir­kend zum Steu­er­jahr 2007 wie­der 0,30 Euro ab dem ers­ten Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter. Dies war auch ohne das Gesetz auf­grund der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts schon wie­der mög­lich. Mit dem Gesetz kön­nen nun außer­dem höhe­re Aus­ga­ben für die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt wer­den.