Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen

Die Finanzverwaltung erkennt atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen nun doch wieder als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen an.

Die Finanz­ver­wal­tung will nun doch aty­pisch stil­le Betei­li­gun­gen und Unter­be­tei­li­gun­gen an Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wie­der bei der Erb­schaft­steu­er als steu­er­lich begüns­tig­tes Betriebs­ver­mö­gen aner­ken­nen. Es ist noch kei­ne zwei Jah­re her, dass sich die Finanz­ver­wal­tung auf die gegen­tei­li­ge Auf­fas­sung fest­ge­legt hat­te. Inso­weit ist der erneu­te Gesin­nungs­wech­sel aus Sicht der Steu­er­zah­ler sehr zu begrü­ßen, auch wenn man natür­lich kon­sta­tie­ren muss: Das hät­te man auch ein­fa­cher haben kön­nen! Jeden­falls ist die neue, alte Auf­fas­sung in allen noch offe­nen Fäl­len anzu­wen­den.