Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds ist europarechtswidrig

Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.

Die pau­scha­le Besteue­rung von Erträ­gen aus im Inland nicht regis­trier­ten aus­län­di­schen Invest­ment­fonds (sog. “schwar­ze” Fonds) hält der Bun­des­fi­nanz­hof für der­art euro­pa­rechts­wid­rig, dass er noch nicht ein­mal eine Vor­la­ge an den Euro­päi­schen Gerichts­hof für not­wen­dig erach­tet. In allen noch offe­nen Fäl­len kön­nen die Kapi­tal­an­le­ger daher für Zeit­räu­me bis ein­schließ­lich 2003 eine Erstat­tung der zuviel bezahl­ten Steu­ern erhal­ten.