Enkelkinder beitragsfrei bei den Großeltern mitversichert

Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.

Jetzt kön­nen Enkel­kin­der auch dann bei­trags­frei bei den Groß­el­tern mit­ver­si­chert wer­den, wenn ihre Eltern selbst noch in der Fami­li­en­ver­si­che­rung ver­si­chert sind. Bekommt zum Bei­spiel ein Stu­den­ten­paar, das jeweils über sei­ne Eltern gesetz­lich fami­li­en­ver­si­chert ist, ein Kind, muss­te das Baby bis­her selbst bei­trags­pflich­tig ver­si­chert sein. Nun kann das Enkel­kind auch bei­trags­frei über die Groß­el­tern ver­si­chert wer­den.