Haftungsrisiken bei Betriebsübernahme

Wenn Sie einen Betrieb übernehmen wollen, sollten Sie sich vorher im Hinblick auf eventuelle Haftungsrisiken wie bestehende Betriebsschulden und Betriebssteuern informieren.

Als Erwer­ber eines Betrie­bes haf­ten Sie grund­sätz­lich für die beim Erwerb bereits bestehen­den Betriebs­schul­den, wenn Sie den Betrieb fort­füh­ren. Zu die­sen Betriebs­schul­den kön­nen auch betrieb­li­che Steu­er­schul­den gehö­ren. Um sol­che Haf­tungs­ri­si­ken zu kon­trol­lie­ren, zu beschrän­ken oder aus­zu­schlie­ßen, soll­ten Sie fol­gen­de Hin­wei­se beach­ten:

  • Bezüg­lich Betriebs­steu­ern:

    Sie haf­ten für Betriebs­steu­ern, die seit dem Beginn des letz­ten Kalen­der­jah­res ent­stan­den sind, das vor der Über­eig­nung liegt, und die bis zum Ablauf eines Jah­res nach der Anmel­dung des Betrie­bes durch Sie fest­ge­setzt oder ange­mel­det wor­den sind. Daher soll­ten Sie sich unbe­dingt vor Ver­trags­schluss beim Finanz­amt infor­mie­ren, wel­che Steu­er­schul­den bestehen. Gege­be­nen­falls emp­fiehlt es sich auch, sich vom Ver­käu­fer einen Nach­weis erbrin­gen zu las­sen, dass kei­ne Steu­er­schul­den mehr bestehen.

  • Bezüg­lich Betriebs­schul­den:

    Die Haf­tung für all­ge­mei­ne betrieb­li­che Alt­schul­den kön­nen Sie aus­schlie­ßen, indem Sie gegen­über den ein­zel­nen Gläu­bi­gern einen Haf­tungs­aus­schluss erklä­ren oder den Haf­tungs­aus­schluss ins Han­dels­re­gis­ter ein­tra­gen und bekannt machen las­sen.