Nachbesserungen im Bürgerentlastungsgesetz

Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.

Ursprüng­lich soll­te das Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz vor allem den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen neu Regeln. Auf­grund der Finanz- und Wirt­schafts­kri­se wur­den nun auch wei­te­re Ent­las­tun­gen — vor allem für Unter­neh­men — in das Gesetz auf­ge­nom­men. Der Finanz­aus­schuss des Bun­des­tags hat­te dazu extra die Bera­tung des Gesetz­ent­wurfs ver­tagt.

Noch sind die­se Ergän­zun­gen nicht in tro­cke­nen Tüchern, da das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren noch nicht abge­schlos­sen ist. Erst mit der Ver­ab­schie­dung durch den Bun­des­rat, die für den 10. Juli 2009 geplant ist, wür­den die Ände­run­gen wie vor­ge­se­hen in Kraft tre­ten kön­nen. Dies sind die geplan­ten Ergän­zun­gen:

  • Zins­schran­ke: Mit der Unter­neh­men­steu­er­re­form wur­de die Zins­schran­ke ein­ge­führt. Hier wird die Frei­gren­ze vor­über­ge­hend von einer auf drei Mil­lio­nen Euro erhöht. Dies soll für Wirt­schafts­jah­re gel­ten, die nach dem 25. Mai 2007 begin­nen und vor dem 1. Janu­ar 2010 enden.

  • Sanie­rungs­klau­sel: Eine Sanie­rungs­klau­sel soll es Inves­to­ren für Käu­fe in 2008 und 2009 erleich­tern, die Ver­lus­te von gekauf­ten Fir­men mit eige­nen Gewin­nen zu ver­rech­nen.

  • Ist-Besteue­rung: Die Ist-Besteue­rung steht der­zeit nur Unter­neh­men mit einem Vor­jah­res­um­satz von 250.000 Euro offen — in den neu­en Bun­des­län­dern gilt befris­tet bis Ende des Jah­res eine Umsatz­gren­ze von 500.000 Euro. Nun soll die höhe­re Umsatz­gren­ze auf Drän­gen der Bun­des­län­der bun­des­weit gel­ten. Die­se Maß­nah­me soll schon zum 1. Juli die­ses Jah­res in Kraft tre­ten, aber Ende 2011 wie­der aus­lau­fen.

  • Kin­der­geld: Nach der Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums durch das Kon­junk­tur­pa­ket II wird auch die Ein­kom­mens­gren­ze beim Kin­der­geld erhöht. Ab 2010 kann ein Kind bis zu 8.004 Euro im Jahr ver­die­nen (bis­her: 7.680 Euro), ohne dass der Anspruch auf Kin­der­geld weg­fällt.

  • Schul­be­darfs­pa­ket: Mit dem Fami­li­en­leis­tungs­ge­setz wur­de für Kin­der aus Haus­hal­ten, die Sozi­al­hil­fe oder Arbeits­lo­sen­geld II erhal­ten, bis zur 10. Klas­se eine zusätz­li­che jähr­li­che Leis­tung von 100 Euro für Schul­be­darf ein­ge­führt. Die­se Zah­lung gibt es künf­tig auch für Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fen 11 bis 13.

  • Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge: Vor allem Gering­ver­die­nern kommt eine Nach­bes­se­rung zur Abzugs­fä­hig­keit sons­ti­ger Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen zugu­te. Bis zu einer Gren­ze von 1.900 Euro (Selbst­stän­di­ge 2.800 Euro) kön­nen auch sons­ti­ge Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen abge­zo­gen wer­den, wenn die­se Gren­ze mit den Bei­trä­gen zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung noch nicht erreicht ist.

In einem wich­ti­gen Punkt gab es jedoch kei­ne Bewe­gung: Der Bun­des­rat hat­te ver­langt, dass pri­va­te Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten wie­der als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig sein soll­ten. Die­se For­de­rung hat der Finanz­aus­schuss nicht auf­ge­grif­fen.