Unterschrift im Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.

Wer darf eigent­lich ein Arbeits­zeug­nis unter­schrei­ben? Nach Auf­fas­sung des Bun­des­ar­beits­ge­richts muss ein Arbeits­zeug­nis nicht unbe­dingt die Unter­schrift eines Geschäfts­füh­rers oder des Unter­neh­mers tra­gen. Auch ein direk­ter Vor­ge­setz­ter kann das Zeug­nis unter­schrei­ben. Dann muss sich aber aus dem Zeug­nis erge­ben, dass der­je­ni­ge, der die Unter­schrift leis­tet, gegen­über dem Arbeit­neh­mer wei­sungs­be­fugt war. War der frü­he­re Mit­ar­bei­ter unmit­tel­bar der Unter­neh­mens­lei­tung unter­stellt, so muss auch ein Mit­glied der Unter­neh­mens­lei­tung das Zeug­nis unter­schrei­ben.