Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung
Der Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Leistungen aus einer Lebensversicherung nicht schon deswegen steuerfrei sind, weil der Bezugsberechtigte auch die Prämienzahlung übernommen hat. Vielmehr ist es notwendig, dass der Bezugsberechtigte gegenüber dem Versprechensempfänger einen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme hat. Erst dann entfällt die Steuerbarkeit. Bezüglich des Rechtsanspruchs trägt der Bezugsberechtigte die Beweislast. Seine Aufgabe ist es, die tatsächlichen Umstände, die das Vorliegen des Rechtsanspruchs begründen, darzulegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform