Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung

Der Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung benötigt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Versprechensempfänger auf Auszahlung der Versicherungssumme.

Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt hat ent­schie­den, dass die Leis­tun­gen aus einer Lebens­ver­si­che­rung nicht schon des­we­gen steu­er­frei sind, weil der Bezugs­be­rech­tig­te auch die Prä­mi­en­zah­lung über­nom­men hat. Viel­mehr ist es not­wen­dig, dass der Bezugs­be­rech­tig­te gegen­über dem Ver­spre­chens­emp­fän­ger einen Rechts­an­spruch auf Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me hat. Erst dann ent­fällt die Steu­er­bar­keit. Bezüg­lich des Rechts­an­spruchs trägt der Bezugs­be­rech­tig­te die Beweis­last. Sei­ne Auf­ga­be ist es, die tat­säch­li­chen Umstän­de, die das Vor­lie­gen des Rechts­an­spruchs begrün­den, dar­zu­le­gen.