Gewerblicher Grundstückshandel unterhalb der Drei-Objekt-Grenze

Dass trotz Unterschreitens der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann, ist nichts Neues. Der Bundesfinanzhof legt nun Kriterien für den Fall der Bebauung eines Grundstücks fest.

Auch wenn die Drei-Objekt-Gren­ze nicht über­schrit­ten wird, kann ein gewerb­li­cher Grund­stücks­han­del vor­lie­gen. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof bereits mehr­fach ent­schie­den und nun ergänzt: Bei der Bebau­ung frei­er Grund­stü­cke wird der Bereich der pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung nur über­schrit­ten, wenn der unbe­ding­te Ent­schluss zum Ver­kauf spä­tes­tens beim Abschluss der Bau­ver­trä­ge gefasst wor­den ist. Eine lang­fris­ti­ge Ver­mie­tung der gewerb­lich genutz­ten Räu­me spricht jeden­falls nicht gegen die Ver­kaufs­ab­sicht.