Doppelte Haushaltsführung mit Ehegatte

Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.

Für bis zu zwei Jah­re kön­nen Sie die Auf­wen­dun­gen für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung aus beruf­li­chen Grün­den als Wer­bungs­kos­ten steu­er­min­dernd gel­tend machen. Nach Ablauf die­ser Frist ist zwar wei­ter­hin ein Wer­bungs­kos­ten­ab­zug mög­lich, aber nur dann, wenn Sie Ihren beruf­li­chen Zweit­wohn­sitz an einen ande­ren Ort ver­le­gen.

Das Finanz­ge­richt Bran­den­burg hat ent­schie­den, dass der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug auch dann mög­lich ist, wenn Ihr Ehe­gat­te — ob berufs­tä­tig oder nicht — an den Zweit­wohn­sitz mit­kommt. Aller­dings muss für die Aner­ken­nung der Mit­tel­punkt des Lebens­in­ter­es­ses Ihres Ehe­gat­ten zwei­fels­frei wei­ter­hin am Haupt­wohn­sitz lie­gen.