Darlehen zur Finanzierung einer Tilgungs-Lebensversicherung

Solange eine Kapitallebensversicherung der Tilgung eines Immobiliendarlehens dient, zählen auch die Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Dient eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung der Rück­zah­lung von Dar­le­hen, die zum Kauf von Miet­grund­stü­cken auf­ge­nom­men wor­den sind, dann sind die Zin­sen für ein zur Finan­zie­rung der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf­ge­nom­me­nes Dar­le­hen als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung abzieh­bar. Dass die Ver­si­che­rung auch das Todes­fall­ri­si­ko absi­chert spiel­te für den Bun­des­fi­nanz­hof bei die­ser Ent­schei­dung kei­ne Rol­le.