Bundestag und Bundesrat verabschieden Bürgerentlastungsgesetz

Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.

Mit der Zustim­mung des Bun­des­rats am 10. Juli 2009 ist das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz abge­schlos­sen. Dar­in ent­hal­ten sind unter ande­rem die steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen bei Kran­ken­kas­sen­bei­trä­gen, die Anhe­bung der Ein­kom­mens­gren­ze beim Kin­der­geld und ver­schie­de­ne Ver­bes­se­run­gen für Unter­neh­men.