Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Wegfall des Kindesgelds

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fallbeilregelung beim Kindergeld wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de einer Mut­ter als unsub­stan­ti­iert nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Die Mut­ter wehr­te sich gegen die Ent­schei­dung der Fami­li­en­kas­se, für ihren Sohn im April 2000 kein Kin­der­geld aus­zu­zah­len, weil sein Arbeits­lo­sen­geld in die­sem Monat über dem antei­li­gen Jah­res­grenz­be­trag lag. Obwohl das Ein­kom­men nur gering­fü­gig über der Gren­ze lag, wur­de dass vol­le Kin­der­geld gestri­chen. Die Zurück­wei­sung der Ver­fas­sungs­be­schwer­de ist aller­dings kei­ne Ent­schei­dung über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Fall­beil­re­ge­lung. Das Gericht hat ledig­lich kri­ti­siert, dass nicht hin­rei­chend dar­ge­legt wur­de, inwie­weit die Mut­ter in ihren Grund­rech­ten ver­letzt sein könn­te.