Rentnern drohen Kontrollen durch das Finanzamt

Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.

Dass nun jeder Steu­er­zah­ler sei­ne bun­des­ein­heit­li­che Steu­er­ident­num­mer hat, erleich­tert der Finanz­ver­wal­tung ein ande­res Vor­ha­ben, das schon län­ger auf der Agen­da steht: Im Okto­ber erhal­ten die Finanz­äm­ter 120 Mil­lio­nen Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten und den Trä­gern der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Dar­in sind die Ein­nah­men aus der gesetz­li­chen Ren­te, Betriebs­ren­ten und per­sön­li­chen Leib­ren­ten auf­ge­lis­tet — und zwar bis zurück ins Jahr 2005.

Seit die­sem Zeit­punkt näm­lich sind min­des­tens 50 % der Alters­be­zü­ge steu­er­pflich­tig. Durch das Alters­ein­künf­te­ge­setz wur­de die Besteue­rung die­ser Ein­künf­te neu gere­gelt. Wer daher im Jahr 2005 oder frü­her eine Ren­te aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung bezog, des­sen Ren­te unter­liegt zu 50 % der Steu­er­pflicht. Die­ser Besteue­rungs­an­teil ist abhän­gig vom Jahr des Ren­ten­be­ginns und steigt bis 2020 um jähr­lich zwei Pro­zent­punk­te und danach um jeweils einen Pro­zent­punkt auf schließ­lich 100 % im Jahr 2040 an.

Ob Senio­ren eine Steu­er­erklä­rung abge­ben müs­sen, hängt von der Höhe ihrer steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­te ab. Hier­zu gehö­ren nicht nur Ren­ten­ein­künf­te son­dern auch wei­te­re Ein­nah­men, zum Bei­spiel aus Ver­mie­tung oder Leis­tun­gen aus einer betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung. Eine Erklä­rung wird auf jeden Fall immer dann fäl­lig, wenn ein Rent­ner mit sei­nem gesam­ten zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men den jähr­li­chen Grund­frei­be­trag über­schrei­tet.

Da das vie­len Rent­nern ent­we­der nicht bekannt ist oder die Rent­ner dar­auf ver­traut haben, das Finanz­amt wer­de schon nichts von den Ein­künf­ten erfah­ren, haben die meis­ten steu­er­pflich­ti­gen Rent­ner bis­her kei­ne Steu­er­erklä­rung abge­ge­ben. Sobald die Finanz­ver­wal­tung aber über die Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen von den Ein­künf­ten erfährt, droht nun vie­len Rent­nern eine Steu­er­nach­zah­lung. Im Extrem­fall kann das Finanz­amt sogar ein Straf­ver­fah­ren wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung ein­lei­ten.

Die Steu­er­ge­werk­schaft — der Ver­band der Beschäf­tig­ten in der Finanz­ver­wal­tung — rech­net mit ins­ge­samt rund zwei Mil­lio­nen Fäl­len, in denen eigent­lich eine Steu­er­erklä­rung ein­zu­rei­chen gewe­sen wäre. Müss­ten das nun tat­säch­lich alle Rent­ner nach­ho­len, wären die Finanz­äm­ter auf Mona­te lahm­ge­legt. Die Gewerk­schaft hat des­halb bereits eine Baga­tell­gren­ze von 200 bis 300 Euro gefor­dert, unter­halb der für die Ver­gan­gen­heit kei­ne Steu­er­erklä­run­gen nach­ge­reicht wer­den müss­ten.

Eine sol­che Baga­tell­gren­ze hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um aber abge­lehnt. Schon aus ver­fas­sungs­recht­li­chen Grün­den sei das nicht mach­bar. Daher hat man sich in der Ver­wal­tung einen ande­ren Weg aus­ge­dacht: Ein elek­tro­ni­scher Risi­ko­fil­ter wählt die­je­ni­gen aus, die nach­träg­lich ver­an­lagt wer­den. In die­sem Fil­ter ist auch eine Baga­tell­gren­ze ent­hal­ten, deren Höhe die Ver­wal­tung aller­dings nicht nennt. Jeder, des­sen Steu­ern vor­aus­sicht­lich über die­ser Gren­ze liegt, wird ange­schrie­ben. Von den übri­gen Rent­nern wer­den per Zufalls­ge­ne­ra­tor wei­te­re Per­so­nen aus­ge­wählt, die das Finanz­amt dann zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung auf­for­dert.

Die Mehr­zahl der Rent­ner braucht sich nur wenig Sor­gen machen: Nur mit der gesetz­li­chen Ren­te errei­chen nur die wenigs­ten Rent­ner die Gren­ze zur Steu­er­pflicht. Und in den meis­ten Fäl­len wird die nicht bezahl­te Steu­er nur weni­ge hun­dert Euro aus­ma­chen. Dass die Finanz­ver­wal­tung tat­säch­lich ein Straf­ver­fah­ren wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung ein­lei­tet, wird vor­aus­sicht­lich die gro­ße Aus­nah­me blei­ben.