Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

Die Prüfungsvorbereitung gilt als Berufsausbildung, sodass Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben.

Wer vor­zei­tig die Schu­le ver­las­sen hat und sich spä­ter doch noch dafür ent­schei­det, die Abitur­prü­fung abzu­le­gen, befin­det sich vom Zeit­punkt der Anmel­dung zur Prü­fung bis zum erfolg­rei­chen Abschluss in einer Berufs­aus­bil­dung. In der Fol­ge haben dann auch die Eltern Anspruch auf Kin­der­geld für die­sen Zeit­raum. So hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, denn in Berufs­aus­bil­dung befin­det sich, wer sei­ne Berufs­zie­le noch nicht erreicht hat, sich aber ernst­haft dar­auf vor­be­rei­tet. Dazu zäh­len alle Maß­nah­men, die dem Erwerb von Kennt­nis­sen, Fähig­kei­ten und Erfah­run­gen die­nen, die als Grund­la­ge für die Aus­übung des ange­streb­ten Beru­fes geeig­net sind.