Bund übernimmt die Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer

Mit dem Inkrafttreten der Reform der Kfz-Steuer am 1. Juli ist auch die Verwaltungshoheit über die Steuer von den Ländern auf den Bund übergegangen, dem zukünftig die Einnahmen aus der Steuer zufließen.

Mit dem 1. Juli hat der Bund die Ertrags- und Ver­wal­tungs­ho­heit für die Kfz-Steu­er über­nom­men. Am glei­chen Tag ist auch die Reform der Kfz-Steu­er in Kraft getre­ten, die für Neu­wa­gen eine Besteue­rung in Abhän­gig­keit vom Koh­len­di­oxid-Aus­stoß vor­sieht. An der Ver­wal­tungs­pra­xis ändert sich durch die Umstel­lung nichts — die bis­he­ri­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen behal­ten ihre Gül­tig­keit.