Aufklärung über Doppelbesteuerung bei Auslandsentsendung

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Entsendung ins Ausland in der Regel nicht über das Risiko einer Doppelbesteuerung aufklären.

Ent­sen­det der Arbeit­ge­ber einen Arbeit­neh­mer ins Aus­land, kann dort ab einer bestimm­ten Auf­ent­halts­dau­er eine Ver­pflich­tung zur Abfüh­rung von Ein­kom­mens- oder Lohn­steu­er ent­ste­hen — mit den Gefah­ren einer Dop­pel­be­steue­rung und einer Steu­er­stra­fe. Der Arbeit­ge­ber muss den Arbeit­neh­mer jedoch nicht auf die­ses Risi­ko hin­wei­sen, wenn er mit ihm einen ent­spre­chen­den Arbeits­ver­trag schließt. Eine Auf­klä­rungs­pflicht durch den Arbeit­ge­ber wäre allen­falls denk­bar, wenn beson­de­re Umstän­de oder aty­pi­sche Risi­ken eine Auf­klä­rung nahe­le­gen.