Mehrwertsteuerpaket: Ort einer Dienstleistung

Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zu den Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket.

Wie erwar­tet hat sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um über die Ansich­ten der Finanz­ver­wal­tung zu den Ände­run­gen bei der Bestim­mung des Ortes einer Dienst­leis­tung geäu­ßert. Am 4. Sep­tem­ber hat das Minis­te­ri­um ein Ein­füh­rungs­schrei­ben mit einem Umfang von 52 Sei­ten (!) ver­öf­fent­licht. Damit Sie sich nicht durch die­sen Berg an Rege­lun­gen arbei­ten müs­sen, erfah­ren Sie in der nächs­ten Aus­ga­be das Wich­tigs­te in Kür­ze aus dem Schrei­ben.