Euro-Grenzwerte ab 2002

Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.

Jetzt sind es nur noch weni­ge Mona­te, bis Sie die ers­ten Euro-Geld­schei­ne in Hän­den hal­ten wer­den. Die Vor­ar­bei­ten für die Wäh­rungs­um­stel­lung lau­fen über­all auf Hoch­tou­ren. Ab 2002 sind auch die Steu­er­erklä­run­gen in Euro abzu­ge­ben. Das bedeu­tet, dass Frei­be­trä­ge, Pausch­be­trä­ge, Pau­scha­len, Ein­kom­mens­gren­zen und Kin­der­geld in Euro umge­rech­net wer­den muss­ten. Im Euro­glät­tungs­ge­setz ist meist zuguns­ten der Steu­er­pflich­ti­gen gerech­net wor­den, wor­aus sich für 2002 Steu­er­ent­las­tun­gen von 69 Mil­lio­nen Euro erge­ben.