Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßige Ausgabe

Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.

Inzwi­schen gel­ten die Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lun­gen unstrei­tig als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be, die bei Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nern als in dem Jahr abge­flos­sen gel­ten, zu dem sie wirt­schaft­lich gehö­ren, wenn die Zah­lung inner­halb von höchs­tens zehn Tagen nach dem Jah­res­wech­sel erfolgt. Nach Ansicht der Finanz­ver­wal­tung muss die Vor­aus­zah­lung jedoch nicht nur gezahlt wor­den, son­dern auch inner­halb die­ser Frist fäl­lig sein. In den Jah­ren 2009 und 2010 fällt aber der 10. Janu­ar auf ein Wochen­en­de, sodass sich die Fäl­lig­keit auf den fol­gen­den Mon­tag ver­schiebt. Da die Zehn­ta­ges­frist auch in beson­de­ren Fäl­len nicht ver­län­gert wer­den kön­ne, grei­fe die­se Aus­nah­me­re­ge­lung dann nicht für die am 10. Janu­ar fäl­li­gen Vor­aus­zah­lun­gen.