Neubau als steuerlich gefördertes Denkmal

Auch ein Gebäude, das bautechnisch als Neubau zu werten ist, kann steuerlich als Denkmal förderwürdig sein.

Ein Hes­se kauf­te güns­tig ein bau­fäl­li­ges Fach­werk­haus und ließ es für viel Geld kom­plett umbau­en. Dabei wur­de der Innen­raum ent­kernt, tra­gen­de Tei­le erneu­ert, neue Wän­de ein­ge­zo­gen und die kom­plet­te Dach­kon­struk­ti­on ersetzt. Zwar gilt das Haus durch die­sen umfang­rei­chen Umbau bau­tech­nisch als Neu­bau, doch weil das Haus unter Denk­mal­schutz stand, woll­te der Eigen­tü­mer einen Groß­teil der Moder­ni­sie­rungs­kos­ten von der Steu­er abset­zen.

Von der Denk­mal­schutz­be­hör­de hat­te er beschei­nigt bekom­men, dass rund 80.000 Euro für die Erhal­tung des Hau­ses als Kul­tur­denk­mal not­wen­dig waren, und die­se Sum­me woll­te er als Son­der­ab­schrei­bung steu­er­lich gel­tend machen. Doch das Finanz­amt woll­te nicht mit­spie­len: Weil es sich bau­tech­nisch um einen Neu­bau han­de­le, kom­me die Son­der­ab­schrei­bung nicht in Fra­ge.

Dem hat nun der Bun­des­fi­nanz­hof wider­spro­chen: Eine Son­der­ab­schrei­bung sei auch dann mög­lich, wenn umfang­rei­che Sanie­rungs­ar­bei­ten einen Neu­bau begrün­den. Ent­schei­dend sei die Beschei­ni­gung der Denk­mal­schutz­be­hör­de, die auch das Finanz­amt in steu­er­li­cher Hin­sicht bin­det. Allen­falls wenn dar­in ein Hin­weis wäre, dass steu­er­li­che Fra­gen vom Finanz­amt zu prü­fen sei­en, gel­te etwas ande­res. In die­ser Hin­sicht steht der Son­der­ab­schrei­bung also nichts im Wege.

Für den Klä­ger ergibt sich jedoch noch ein zwei­tes Pro­blem, denn im Streit­fall hat die Denk­mal­be­hör­de dem Klä­ger nicht beschei­nigt, dass die Bau­maß­nah­men vor Beginn mit ihr abge­stimmt wur­den. Dies ist jedoch eben­falls För­der­vor­aus­set­zung. Bau­her­ren in einer ver­gleich­ba­ren Lage soll­ten also beson­de­ren Wert dar­auf legen, einen ent­spre­chen­den Bescheid von der Bau­be­hör­de bzw. dem Denk­mal­schutz­amt zu erhal­ten, in dem alle För­der­vor­aus­set­zun­gen doku­men­tiert sind. Denn als Grund­la­gen­be­scheid bin­det die­ser Bescheid dann die Finanz­ver­wal­tung, mit der sich in der Fol­ge ein lan­ger Streit erüb­rigt.