Betriebsveräußerung wirkt einkünfteübergreifend

Auf den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung hat jeder Unternehmer nur einmal Anspruch, unabhängig von der Einkunftsart.

Den Frei­be­trag für eine Betriebs­ver­äu­ße­rung von 45.000 Euro gibt es pro Per­son nur ein­mal, und nicht ein­mal für jede der drei Gewinn­ein­kunfts­ar­ten (gewerb­li­che, selbst­stän­di­ge oder land- und forst­wirt­schaft­li­che Tätig­keit). Damit hat der Bun­des­fi­nanz­hof eine schon lan­ge offe­ne Fra­ge end­gül­tig ent­schie­den, die Ein­fluss auf die Aus­übung des Antrags­rechts hat.