Arbeitszimmer wieder abziehbar

In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.

Einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs ist es zu ver­dan­ken, dass ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer in bestimm­ten Fäl­len wie­der steu­er­lich aner­kannt wird. Dazu muss die Nut­zung min­des­tens 50 % der gesam­ten Tätig­keit aus­ma­chen oder kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Finanz­ver­wal­tung hat bereits auf das Urteil reagiert und will es anwen­den. Mehr zu die­sem The­ma lesen Sie in der nächs­ten Aus­ga­be.