Gewerbesteuerprivileg für Leasinggeschäfte

Die Finanzverwaltung hat Richtlinien für die Anwendung des Gewerbesteuerprivilegs von Finanzdienstleistern auf Leasing- und Factoringgeschäfte veröffentlicht.

Die Län­der­fi­nanz­be­hör­den haben jetzt erläu­tert, unter wel­chen Umstän­den Lea­sing- und Fac­to­ring­un­ter­neh­men vom Gewer­be­steu­er­pri­vi­leg für Finanz­dienst­leis­ter Gebrauch machen kön­nen. Die Vor­ga­ben sind jedoch kom­pli­ziert und erfor­dern ggf. Umstruk­tu­rie­run­gen.