Erbschaftsteuersatz für nahe Angehörige auf dem Prüfstand

Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

Vor dem Bun­des­fi­nanz­hof ist jetzt eine Kla­ge anhän­gig, in der sich der Klä­ger gegen den hohen Steu­er­satz in der Steu­er­klas­se II wen­det. Seit Jah­res­be­ginn 2009 müs­sen Geschwis­ter und deren Kin­der min­des­tens 30 % Erb­schaft­steu­er zah­len. Die­ser hohe Steu­er­satz ver­stößt nach Ansicht des Klä­gers gegen den im Grund­ge­setz ver­bürg­ten Schutz von Ehe und Fami­lie. Dass der Steu­er­satz von der neu­en Regie­rung nach nur einem Jahr wie­der deut­lich redu­ziert wur­de, dürf­te dem Klä­ger wei­te­ren Auf­trieb geben. Mit Hin­weis auf das lau­fen­de Ver­fah­ren kön­nen ande­re Betrof­fe­ne den Bescheid über die Erb­schaft­steu­er erst ein­mal offen hal­ten.