Goldanleihen verlieren ihren Steuervorteil

Per Verwaltungsanweisung unterwirft das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen ebenfalls der Abgeltungsteuer.

Gold erfreut sich nicht erst seit der Finanz­kri­se gro­ßer Beliebt­heit, hat aber dadurch bis­her unge­kann­te Preis­ni­veaus erklom­men. Bis­her haben die Anbie­ter von Invest­ment­pro­duk­ten damit gewor­ben, dass Gold­an­lei­hen nach einem Jahr Hal­te­frist genau­so steu­er­frei sind wie der Kauf und Ver­kauf ech­ten Gol­des. Damit ist es nun vor­bei, denn in sei­nem Schrei­ben zur Abgel­tungs­teu­er legt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ein­deu­tig fest, dass Inha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen auf Gold oder einen ande­ren Roh­stoff unter die Abgel­tungs­teu­er fal­len.