Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Im zwei­ten Anlauf hat die Ein­füh­rung des optio­na­len Fak­tor­ver­fah­rens für Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re nun geklappt. Auch sonst gibt es eini­ge Ände­run­gen, die Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer betref­fen:

  • Besteue­rung von Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­ren: Ab 2010 wird nun das ursprüng­lich schon für 2009 vor­ge­se­he­ne optio­na­le Fak­tor­ver­fah­ren für Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re ein­ge­führt. Ehe­paa­re kön­nen dann nicht nur die Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V wäh­len, son­dern auch gemein­sam nach Steu­er­klas­se IV, ergänzt um einen Ver­tei­lungs­fak­tor, besteu­ert wer­den. Dadurch soll der Split­ting-Vor­teil bes­ser ver­teilt wer­den.

  • Lohn­steu­er-Jah­res­aus­gleich und Pflicht­ver­an­la­gung: Wenn sich ein Ehe­paar für das Fak­tor­ver­fah­ren ent­schei­det, darf der Arbeit­ge­ber kei­nen Lohn­steu­er-Jah­res­aus­gleich durch­füh­ren und die Ehe­leu­te sind ver­pflich­tet, am Jah­res­en­de eine Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben. Da bereits jetzt Glei­ches für die Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III/V gilt, hat die­se Ände­rung kei­ne gro­ßen Fol­gen.

  • Ent­gelt­nach­wei­se: Im neu­en Jahr star­tet das elek­tro­ni­sche Ent­gelt­nach­weis­ver­fah­ren (ELENA). Jeder Arbeit­ge­ber muss dann ein­mal im Monat die Ent­gelt­da­ten­sät­ze elek­tro­nisch an die Zen­tra­le Spei­cher­stel­le der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund über­mit­teln. Ab 2012 wer­den dann die diver­sen Ent­gelt­be­schei­ni­gun­gen durch die elek­tro­ni­schen Daten ersetzt.

  • Kurz­ar­bei­ter­geld: Betrie­be, die erst 2010 mit der Kurz­ar­beit begin­nen, kön­nen für maxi­mal 18 Mona­te Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tra­gen. Läuft die Kurz­ar­beit zum Jah­res­wech­sel bereits, bleibt es bei der maxi­ma­len Bezugs­frist von 24 Mona­ten.

  • Gleit­zo­nen­fak­tor: Der Gleit­zo­nen­fak­tor für Arbeit­neh­mer mit einem Monats­lohn zwi­schen 400 und 800 Euro beträgt ab 2010 0,7585.

  • Unfall­ver­si­che­rung: Ab 2010 müs­sen die Arbeit­ge­ber mit der Ent­gelt­mel­dung zwin­gend auch die Zahl der Arbeits­stun­den an die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten mel­den, denn andern­falls wird die Mel­dung als feh­ler­haft zurück­ge­wie­sen.

  • Fami­li­en­ver­si­che­rung: Fami­li­en­mit­glie­der von gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten dür­fen ab 2010 ein Monats­ein­kom­men von bis zu 365 Euro (statt bis­her 360 Euro) haben, ohne die bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung zu ver­lie­ren. Für gering­fü­gig Beschäf­tig­te bleibt es bei einem zuläs­si­gen Gesamt­ein­kom­men von 400 Euro für die bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung.

  • Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge: Damit Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge auch nach 2009 noch als Son­der­aus­ga­ben abzieh­bar sind, muss der Steu­er­zah­ler dem Anbie­ter sei­ne Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mit­tei­len und ihm schrift­lich erlau­ben, die Höhe der Bei­trä­ge elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln.

  • Insol­venz­geld­um­la­ge: Wie erwar­tet — oder bes­ser befürch­tet — hat der Bun­des­rat dem Ent­wurf über die Fest­set­zung der Insol­venz­geld­um­la­ge für 2010 zuge­stimmt. Damit steigt die Insol­venz­geld­um­la­ge in 2010 auf mehr als das Vier­fa­che, näm­lich von 0,1 % auf 0,41 %.

  • Gen­dia­gnos­tik­ge­setz: Ab dem 1. Febru­ar 2010 sind gene­ti­sche Unter­su­chun­gen am Arbeits­platz grund­sätz­lich ver­bo­ten.