Änderungen für Familien

Familien profitieren in besonderem Maße von den Steueränderungen zum Jahreswechsel.

Neben höhe­rem Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag gibt es eine Rei­he wei­te­rer Ände­run­gen, von denen die meis­ten Fami­li­en pro­fi­tie­ren:

  • Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag: Das Kin­der­geld wird für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Es beträgt dann jeweils 184 Euro für das ers­te und zwei­te Kind, 190 Euro für das drit­te Kind und 215 Euro für jedes wei­te­re Kind. Par­al­lel dazu wird der Kin­der­frei­be­trag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro ange­ho­ben. Vom höhe­ren Frei­be­trag pro­fi­tie­ren Eltern zusätz­lich ab einem zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­men von rund 60.000 Euro, bei Allein­er­zie­hen­den ist es der hal­be Betrag.

  • Ein­kom­mens­gren­ze: Nach der Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums durch das Kon­junk­tur­pa­ket II wird auch die Ein­kom­mens­gren­ze beim Kin­der­geld erhöht. Ab 2010 kann ein voll­jäh­ri­ges Kind bis zu 8.004 Euro im Jahr ver­die­nen (bis­her 7.680 Euro), ohne dass der Anspruch auf Kin­der­geld weg­fällt.

  • Erb­schaft­steu­er: Für Geschwis­ter und deren Kin­der (also Nich­ten und Nef­fen) wird ein neu­er Steu­er­ta­rif von 15 bis 43 % ein­ge­führt (bis­her 30 bis 50 %).

  • Unter­halts­auf­wen­dun­gen: Der Höchst­be­trag für Unter­halts­leis­tun­gen an gesetz­lich Unter­halts­be­rech­tig­te und ihnen gleich­ge­stell­te Per­so­nen wird von der­zeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro ange­ho­ben. Zusätz­lich sind ab dem Jahr 2010 die für die unter­hal­te­ne Per­son über­nom­me­nen Bei­trä­ge zu einer Basis­kran­ken- und einer Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung abzieh­bar.

  • Ehe­gat­ten­un­ter­halt: Der Höchst­be­trag von 13.805 Euro für die im Rah­men des Real­split­tings abzieh­ba­ren Unter­halts­leis­tun­gen an den geschie­de­nen oder dau­ernd getrennt leben­den Ehe­gat­ten erhöht sich ab dem Jahr 2010 um die für den Unter­halts­emp­fän­ger über­nom­me­nen Bei­trä­ge zu einer Basis­kran­ken- und einer Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung.