Anbieter von Goldanleihen wollen gegen Abgeltungsteuer klagen

Die Anbieter glauben, dass die Finanzverwaltung nicht einfach per Verwaltungsanweisung Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterwerfen kann.

Per Ver­wal­tungs­de­kret hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Gold- und ande­re Roh­stoff­an­lei­hen der Abgel­tungs­teu­er unter­wor­fen. Dage­gen wol­len die Anbie­ter nun vor­aus­sicht­lich gericht­lich vor­ge­hen, erklärt die Deut­sche Bör­se Com­mo­di­ties. Hin­ter­grund: Wer Gold direkt kauft, kann den Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn nach einem Jahr steu­er­frei ein­strei­chen. Anlei­hen sol­len dage­gen der Abgel­tungs­teu­er unter­lie­gen, selbst wenn der Käu­fer sei­nen Lie­fer­an­spruch auf Gold aus­übt und das Gold spä­ter direkt ver­kauft.