Umsatzsteuer auf Mailingaktionen

Eine Mailingaktion als Teil eines Maßnahmenbündels fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz für Druckschriften.

Die Fra­ge, ob ein Maß­nah­men­bün­del eine ein­heit­li­che Leis­tung bil­det, und wel­cher Steu­er­satz in die­sem Fall anzu­wen­den ist, beschäf­tigt immer wie­der Unter­neh­men, Finanz­ver­wal­tung und die Finanz­ge­rich­te. Eine fal­sche Ein­schät­zung kann dabei teu­re Fol­gen haben. In Hin­sicht auf Mai­ling­ak­tio­nen hat jetzt der Bun­des­fi­nanz­hof wie folgt ent­schie­den: Ein Unter­neh­mer, der im Rah­men von Mai­ling­ak­tio­nen ein Bün­del von Leis­tun­gen zur Pla­nung, Her­stel­lung, Ver­tei­lung und Erfolgs­kon­trol­le von Seri­en­brie­fen erbringt, führt kei­ne steu­er­ermä­ßig­te Lie­fe­rung von Druck­schrif­ten aus, son­dern eine ein­heit­li­che sons­ti­ge Leis­tung, die dem nor­ma­len Steu­er­satz unter­liegt.