Gewerbesteuerliche Hinzurechnung wird überprüft

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten führt im Einzelfall zu absurd hohen Steuersätzen.

Mit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 wur­de die Hin­zu­rech­nung von Mie­ten und Pach­ten zum gewer­be­steu­er­pflich­ti­gen Gewinn ver­an­kert. Auch wenn die gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung von Mie­ten und Pach­ten durch das Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz jetzt wie­der von 65 auf 50 % redu­ziert wur­de, sind im Ein­zel­fall trotz­dem absur­de Steu­er­be­las­tun­gen mög­lich. Nach­dem die Steu­er­be­schei­de für 2008 nun vor­lie­gen, berich­tet die Finan­ci­al Times von einem Park­haus­be­trieb, der eine Steu­er von 173 % auf den Gewinn zah­len soll­te. Ein ande­res Unter­neh­men muss­te trotz eines Ver­lus­tes von 500.000 Euro mehr als 50.000 Euro Steu­ern zah­len. Dage­gen wol­len die Betrof­fe­nen nun Kla­gen und die Steu­er­be­las­tung ver­fas­sungs­recht­lich über­prü­fen las­sen. Und dies dürf­ten wohl kei­ne Ein­zel­fäl­le blei­ben, da zum Bei­spiel auch Ein­zel­händ­ler oft hohe Miet­aus­ga­ben haben.