Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Der Steuerberaterverband versucht noch, eine Abmilderung der Fristverkürzung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen.
Ende Januar hat der Bundestag in erster Lesung über das “Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften” beraten. Bis Ende März könnte das Gesetzgebungsverfahren dann komplett abgeschlossen sein. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, unter anderem bei der Umsatzsteuer. Während die anderen Änderungen sofort nach der Verkündung oder sogar rückwirkend in Kraft treten, sollen die umsatzsteuerlichen Änderungen erst zum 1. Juli 2010 in Kraft treten. Der Deutsche Steuerberaterverband versucht hier noch eine Änderung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen: Laut Gesetzentwurf sollen diese zukünftig spätestens am 25. des Folgemonats abgegeben werden. Damit verkürzt der Gesetzgeber die von der EU gesetzte Frist von einem Monat unnötig um weitere fünf Tage.
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