Freiberufler im EDV-Bereich

Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt.

Immer wie­der muss der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den, ob EDV-Spe­zia­lis­ten nun einen inge­nieur­ähn­li­chen frei­en Beruf aus­üben oder ledig­lich eine gewerb­li­che Tätig­keit, die der Gewer­be­steu­er unter­lie­gen wür­de. Die Rich­ter ent­schei­den dabei immer häu­fi­ger zuguns­ten der IT-Fach­kräf­te. Vor allem Auto­di­dak­ten haben mitt­ler­wei­le eben­falls eine Chan­ce auf den Sta­tus als Frei­be­ruf­ler. Einen inge­nieur­ähn­li­chen und damit frei­en Beruf üben nach den neu­es­ten Ent­schei­dun­gen unter ande­rem aus

  • ein als Sys­tem­ad­mi­nis­tra­tor täti­ger Diplom-Inge­nieur für tech­ni­sche Infor­ma­tik, und

  • ein Auto­di­dakt, der über die Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten eines Diplom-Infor­ma­ti­kers ver­fügt und Betriebs- und Daten­über­tra­gungs­sys­te­me ein­rich­tet und betreut, oder der als Lei­ter von IT-Pro­jek­ten arbei­tet.